Die medizinische Rehabilitation nach Tumorerkrankungen hat das Ziel, die Folgeprobleme der Tumorerkrankung und ‑therapie zu mindern oder auszugleichen. Patienten sollen nach einer meist belastenden Behandlung wieder in die Lage versetzt werden, ihren persönlichen und beruflichen Alltag zu bewältigen. Hierzu erfolgen in der dreiwöchigen, in der Regel stationär durchgeführten onkologischen Rehabilitation gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen.
Aktuelle Blog-Beträge zum Thema Rehabilitation
Offizielle Kontinenz-Beratungsstelle in der Kraichgau-Klinik
Die Mediclin Kraichgau-Klinik erhält die offizielle Anerkennung als Kontinenz-Beratungsstelle von der Deutschen Kontinenz Gesellschaft. Mit der Auszeichnung wird das Engagement von Dr. Reinmar Tschaikner gewürdigt. […]
Deutscher Gesundheits-Award für MEDICLIN Rehakliniken
Die Rehabilitationskliniken der MEDICLIN wurden auch dieses Jahr wieder mit dem vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität verliehenen Gesundheits-Award ausgezeichnet. Bei der […]
Mein KREBSverständlich Gastauftritt: onkologische Reha
Mit den engagierten Macherinnen des KREBSverständlich Podcasts – der Hämato-/Onkologin Frau Dr. med. Bettina Alber , Gesundheits- und Krankenpflegerin Frau Nele Stadter und Moderatorin Esra […]
Die Kraichgau-Klinik ist Post-COVID Schwerpunktklinik
Die Kraichgau-Klinik verfügt als Fachklinik für onkologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation über langjährige Erfahrung in der Behandlung einer Tumor-/chemotherapiebedingten Erschöpfungssymptomatik. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die […]
Vortrag Onkologische Rehabilitation
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Links zu meinem Vortrag „Onkologische Rehabilitation„Stand: September 2023 Linksammlung zum Thema […]
Zu Gast beim RadioOnkologieNetzwerk Ostalb
Zusammen mit Kolleginnen des RadioOnkologieNetzwerkes Ostalb, bzw der Strahlentherapie Aalen habe ich im Oktober 2022 an einem Livestream Expertenpanel zum Thema „Reha, Bewegung und Ernährung […]
Weitere Erläuterungen
Onkologische Patienten haben einen im IX. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankerten Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Selbstbestimmung der Patienten und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken(Verbraucherschutz 2001). Kostenträger für die onkologische Rehabilitation sind neben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder andere Sozialversicherungsträger. Gesetzliche Grundlagen hierzu finden sich im SGB V im Falle der GKV oder im SGB VI im Falle der DRV. Der Bedarf an Rehabilitationsleistungen besteht immer dann, wenn eine tumor- oder therapiebedingte funktionelle Einschränkung vorliegt, die eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung im täglichen Leben darstellt. Eine Rehabilitationsfähigkeit ist dann gegeben, wenn die körperliche und psychische Verfassung des Patienten (z. B. Belastbarkeit, Motivation bzw. Motivierbarkeit) ausreichend für die Teilnahme an einer Rehabilitationsleistung vorhanden ist. Leistungen zur Rehabilitation können zum Beispiel als Anschlussrehabilitation (AHB/AR) direkt nach Beendigung einer stationären oder ambulanten Primärbehandlung erbracht werden. Eingeleitet wird die AHB/AR in diesem Fall durch den zuletzt behandelnden Arzt bzw. Sozialdienst der zuletzt behandelnden Klinik; die Durchführung der AHB/AR erfolgt in speziellen, dafür geeigneten Reha-Einrichtungen ((DRV) 2017). Bei fortbestehenden Funktionsstörungen, die zu Einschränkungen von Aktivität und Teilhabe führen, können darüber hinaus weitere Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen werden. Hierzu muss ebenfalls ein Antrag an den zuständigen Kostenträger gerichtet werden.
Anforderungen an die Struktur‑, Prozess- und Ergebnisqualität onkologischer Rehabilitation wurden durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) formuliert und werden regelmäßig in einem aufwändigen externen Qualitätsmanagementprozess überwacht ((BAR) 2004, 2010, (DRV) 2014). Auszurichten ist die medizinische Rehabilitation demnach grundsätzlich an einem umfassenden bio-psychosozialen Krankheitsmodell, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert (DIMDI 2005). Hierbei wird ein Patient unter Einbeziehung individueller fördernder oder hemmender Kontextfaktoren betrachtet und die Erkrankung, sowie deren Folgen werden als Ergebnis von sich wechselseitig beeinflussenden somatischen, psychischen und sozialen Einflussfaktoren verstanden.